Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Yeti Dentalprodukte GmbH
(im folgenden „Unternehmen“ genannt)

Unsere Verkäufe und Lieferungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen. Der Käufer erklärt sich durch die Erteilung des Auftrags, spätestens jedoch mit dem Empfang unserer Ware oder sonstigen Leistungen mit der Geltung dieser Bedingungen - auch für etwaige Folgegeschäfte - einverstanden.

§ 1 Vertragsinhalt:

Bestellungen können schriftlich, telefonisch, per Fax, per E-Mail und per Internet abgegeben werden. Sofern der Auftrag nicht ausdrücklich durch das Unternehmen bestätigt wird, gilt der Versand der Ware als Auftragsannahme. Mündliche Nebenabreden, der Ausschluss, Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung vom Unternehmen. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses. Der Geltung abweichender oder ergänzender Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit auch für den Fall widersprochen, dass sie uns in einem Bestätigungsschreiben oder auf sonstige Weise übermittelt werden. Einkaufsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen. Bei Gegenbestätigung des Kunden zu seinen Einkaufsbedingungen gilt dies als abgelehnt.

Angebote vom Unternehmen, einschließlich der in der Preisliste vom Unternehmen angegebenen Verkaufspreise, sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Sofern eine Bestellung gemäß § 145 BGB zu werten ist, kann diese innerhalb von 8 Wochen vom Unternehmen bestätigt werden. Die Annahme kann wahlweise durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder konkludent durch Erfüllung erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich durch unsere schriftliche oder in Textform abgefasste Auftragsbestätigung.

Aufgrund rechtlicher Beschränkungen stehen nicht alle angebotenen Produkte in allen Ländern zur Verfügung. Insbesondere der Versand von Gefahrgütern unterliegt Beschränkungen und ist mit zusätzlichen Gebühren verbunden.

Sofern wir nicht schriftlich darauf hingewiesen werden, dass der Käufer nur eine bestimmte Ausführung eines Produktes bestellen will, wird die im Zuge der technischen Weiterentwicklung geänderte Ausführung geliefert.

Bei Legierungen kann es auf Grund von Preiserhöhungen einzelner Bestandteile, wie zum Beispiel Kobalt, zu Preisanpassungen kommen.

Unsere Angebote und Preislisten sind immer nur 24 Stunden gültig. 

Waren die länger als 10 Werktage bei uns eingelagert werden, berechnen wir eine tägliche Einlagerungsgebühr von 0,05 € pro Kilo. Zuzüglich einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von 10 €.

Falls in der schriftlichen Auftragsbestätigung Abweichendes nicht vereinbart ist, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versandspesen und Verpackung. Zu den Preisen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe, die in den Rechnungen getrennt ausgewiesen wird, hinzu.

Eine Warenrückgabe nicht verkaufter Artikel oder Lagerbereinigungen sind nicht möglich. Ebenso schließen wir die Rückabwicklung unserer Produkte außerhalb des Reklamationsprozesses aus, die einzige Ausnahme ist die Zahn-Komplettierungen innerhalb Deutschlands.

§ 2 Lieferung:

Das Unternehmen ist zu handelsüblichen Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Die Versandkosten hat der Kunde zu tragen, es sei denn die Übernahme der Versandkosten durch das Unternehmen wurde vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart. Sofern nicht ausdrücklich durch den Kunden vor Auftragserteilung eine Selbstabholung der Ware gewünscht wird, wird die Sendung mit dem Incoterm EXW auf Kosten des Kunden durch die vom Unternehmen ausgewählten Dienstleister im Namen des Kunden beauftragt und bei der Rechnungsstellung weiterberechnet. Sollte dies nicht gewünscht sein muss dies bei der Auftragserteilung vor unserer Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich und klar erkenntlich kommuniziert worden sein. Die Versandart bleibt dem Unternehmen überlassen. Erfüllungsort für alle Lieferungen ist das Werk vom Unternehmen in Engen im Hegau. Die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache geht mit Übergabe an den Frachtführer/die Spedition auf den Kunden über. Kosten für eine Transportversicherung werden vom Unternehmen in keinem Fall übernommen. Die Lieferung erfolgt bis Bordsteinkante, es sei denn, eine andere Lieferbedingung wurde vorher ausdrücklich und beidseitig schriftlich vereinbart.

Verzögerungen, die der Kunde zu vertreten hat, wie Verzögerung bei Vorkasse, Erteilung einer Freigabe oder Überlassung von Unterlagen, verlängern die Liefer- und Leistungsfrist entsprechend. Der Kunde kann hieraus auch keine Schadensersatzansprüche herleiten. Im Falle von Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unabhängig davon, ob beim Unternehmen oder bei seinem Lieferanten oder Unterlieferanten eingetreten wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, rechtmäßige Streiks, Aussperrungen oder behördlicher Anordnung, verlängern sich die Liefertermine/-fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Der Kunde kann hieraus auch keine Schadensersatzansprüche herleiten. Das Unternehmen wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände informieren.

Sofern nicht anders genannt behalten wir uns bei auf Lager liegender Ware eine Lieferzeit von 6-8 Wochen vor. Sollte die Ware nicht an Lager sein, kann die Lieferzeit sich dementsprechend verlängern. Wenn Abweichendes in der Auftragsbestätigung nicht geregelt ist, so gilt EXW gemäß Incoterm 2020.

Wenn durch Verschulden des Kunden die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, kann das Unternehmen wahlweise eine Nachfrist von 10 Tagen setzen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.

Aufstellung, Anschluss und Inbetriebsetzung: Die Erzeugnisse werden durch unser Fachpersonal aufgestellt, angeschlossen und in Betrieb gesetzt. Diese Leistungen sowie eventuell gesetzlich erforderliche Abnahmeprüfungen werden gesondert berechnet. Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen für Wasserzu- und -abfluss, Luft, Elektrizität und Gas) gehören nicht zu unseren Leistungen. Nach Übergabe erfolgt durch unser Personal eine Einweisung des Bestellers oder der von ihm benannten Personen in die sachgerechte Handhabung der Erzeugnisse.

Stellen wir mit unseren Erzeugnissen Software zur Verfügung, so wird dem Besteller sowie dem vom Besteller autorisierten Betreiber hieran das zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht eingeräumt, diese Software auf den Erzeugnissen, mit denen sie geliefert wurde, in unveränderter Form und für die in der Produktbeschreibung genannten Zwecke zu benutzen. Wird die Software auf Fremd-Systemen installiert, so werden diese Arbeiten dem Besteller mit dem Stundensatz eines IT / CAD CAM Support-Technikers (125 € pro Stunde) in Rechnung gestellt. Es wird keine Gewährleistung dafür übernommen, dass die Systeme kompatibel sind. Software und die dazugehörige Dokumentation dürfen nicht an Dritte – ausgenommen an vom Besteller autorisierte Betreiber – weitergegeben werden. Der Besteller darf Programme nicht kopieren, zurückentwickeln oder zurückübersetzen und keine Programmteile herauslösen.

Das Nutzungsentgelt für die mit unseren Erzeugnissen zur Verfügung gestellte Software ist, soweit nicht anders vereinbart, im Kaufpreis enthalten. Erweiterungen der Leistungsfähigkeit von an den Besteller gelieferten Erzeugnissen durch Software erfolgt gegen Berechnung. Wenn der Besteller selbst oder in seinem Auftrag Dritte Servicearbeiten an den Erzeugnissen durchführen, bedarf es wegen unserer Nutzungsrechte an der Servicesoftware zuvor des Abschlusses eines Lizenzvertrages gegen Entgelt.

Kommissionsware: Der Kunde übernimmt das vom Unternehmen gestellte Kommissionslager und verpflichtet sich dieses fachgerecht zu lagern und zu pflegen. Es ist insbesondere auf einen Umschlag nach dem Prinzip „first in first out“ zu achten, damit sich auf Lager nur neueste Chargen befinden. Das Unternehmen überträgt dem Kunden nicht das Eigentum an der Kommissionsware. Die Kommissionswaren sind von anderen Waren getrennt aufzubewahren, so dass jederzeit der überblick über das vorhandene Lager gewährleistet werden kann. Die Pflege der überlassenen Kommissionsware obliegt dem Kunden. Sollte das Kommissionslager eines Tages an das Unternehmen zurück gehen, werden die zum Bestand fehlenden, unvollständigen und beschädigten Kommissionswaren zum Tagesaktuellen Preis verrechnet. Ebenso werden Kommissionswaren, deren Chargen älter als 18 Monate sind zum Tagesaktuellen Preis verrechnet. Eine Aufstockung der Kommissionsware ist nicht möglich.

Sollten weitere Kommissionswaren benötigt bzw. eine Aufstockung des Kommissionslagers gewünscht werden, werden diese wie eine Nachbestellung betrachtet und müssen zum Tagesaktuellen Preis bezahlt werden. Das Kommissionslager sollte sich mindestens zweimal im Jahr umschlagen. Die regelmäßige Pflege und Komplettierung des Kommissionslagers obliegt dem Kunden und deren Außendienstmitarbeiter. Unregelmäßigkeiten den Lagerumschlag betreffend oder unsachgemäße Behandlung der Kommissionsware oder Zahlungsverzug führen umgehende zur Rücknahme des Kommissionslagers durch das Unternehmen. Die Rücksendung der Kommissionsware geschieht zu Lasten des Kunden. Der Kunde kann das Kommissionslager jederzeit käuflich erwerben. Im Falle eines Konkurses des Kunden hat dieser unter dem Vorrecht des Eigentumsvorbehaltes die Kommissionswaren umgehend zur Abholung des Unternehmens zu avisieren. Die Abholkosten trägt der Kunde. Der Kunde ist verpflichtet, die Kommissionsware ausreichend u. a. gegen Feuer, Wasser- und Diebstahl sowie sonstige Schäden zu versichern. Er haftet Verschuldungsunabhängig für die Gefahr des Untergangs, Verlust, Diebstahl, Zerstörung oder Beschädigung der Kommissionsware. Er ist verpflichtet, das Unternehmen im Schadensfall unverzüglich zu informieren.

Ersatzteile: Bei bestellten Ersatzteilen sind Rückgabe und Umtausch nicht möglich. Alle veröffentlichten Dokumente, Zeichnungen, Listen o.ä. stellen keine Reparaturhilfen dar. Die Instandsetzung von Geräten (insbesondere elektronische Geräte) darf nur von einer ausgebildeten Fachkraft zertifiziert durch das Unternehmen durchgeführt werden. Bei mangelhafter Instandsetzung wird jegliche Haftung ausgeschlossen.

Altgeräteentsorgung: Alle mit einer durchgestrichenen Mülltonne versehenen Geräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Wenn ein beim Unternehmen gekauftes Gerät endgültig entsorgt werden soll, kann sich der Kunde mit dem Service-Center unter der Tel.-Nr. +49 7733 9410-0 in Verbindung setzen. Die Portokosten der Rücksendung gehen zu Lasten des Kunden. Weitere Entsorgungskosten entstehen dem Kunden nicht.

Werkzeuge und Modelle: Werden für die Durchführung eines Kundenauftrages von uns Werkzeuge und Modelle entwickelt oder zur Entwicklung vergeben, so bleiben diese auch nach Ausführung des Auftrages unser Eigentum. Dieses gilt auch dann, wenn der Kunde sich an den Entwicklungskosten ganz oder teilweise beteiligt.

Es obliegt dem Kunden, die von uns gelieferten Produkte zu warten, und sie vor unerträglichen Umwelteinflüssen, z.B. chemischen Reaktionen, zu schützen. Gebrauchsübliche Abnutzung schließt eine Pflichtverletzung durch uns aus. Der Kunde ist verpflichtet sich an unsere Produktanweisungen und Sicherheitsdatenblätter zu halten. Diese können schriftlich angefordert oder jederzeit auf der Website heruntergeladen werden.

§ 3 Zahlung:

Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt.


Unsere Rechnungen sind sofort fällig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die Zahlung gilt mit Eingang auf einem unserer Konten als erfolgt. Alternativ kann der Kunde uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen. Die Frist für die Vorankündigung (Pre-Notification) wird auf 1 Tag verkürzt. Der Kunde hat für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, wenn der Kunde die Nichteinlösung oder die Rückbuchung der Lastschrift zu vertreten hat. Gutschriften werden bei Kunden mit Bankeinzug automatisch verrechnet. In allen Fällen werden die Gutschriftbeträge dem Kundenkonto gutgeschrieben und können anschließend verrechnet werden. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind. Kommt der Besteller mit der Erfüllung einer ihm obliegenden Verpflichtung (z. B. rechtzeitige Erfüllung der Bestellerseitigen Voraussetzungen, Abnahme der Lieferung) in Verzug, so wird der zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Kaufpreis spätestens 30 Tage nach unserer Meldung der Versandbereitschaft zur Zahlung fällig.

§ 4 Zahlungsverzug:

Bei Verzug eines Rechnungsbetrages werden alle anderen Rechnungsbeträge sofort fällig. Zinsen werden zu banküblichen Konditionen berechnet, Mahngebühren nach Aufwand. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und ggf. den Ersatz eines weiteren Verzugsschadens wird das Unternehmen keine weiteren Lieferungen vornehmen bzw. kann Vorauskasse verlangen.

§ 5 Mängelrüge:

Warenrücksendungen durch Kunden bedürfen der vorherigen Zustimmung des Unternehmens, sofern dem Kunden kein Gewährleistungsrecht zusteht. Medizinprodukte, nicht mehr im Sortiment geführte Artikel und Artikel mit einer ausgewiesenen Mindesthaltbarkeit sind von der Rücknahme ausgeschlossen. Für Waren, die nicht in der Preisliste geführt werden, oder die nach Angaben des Kunden gefertigt, abgeändert oder beschafft wurden, ist eine Warenrücksendung nur im Falle berechtigter Sachmängel möglich. Die Rücksendekosten trägt in jedem Fall der Kunde. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Für Frostschäden übernehmen wir keine Haftung.

§ 6 Gewährleistung/Haftung:

Die Annahme von beschädigten Paketen und Paletten ist schon bei der Annahme anzuzeigen und zu Vermerken sowie am gleichen Tag zu melden! Sachmängel sind unverzüglich, nach Maßgaben des § 377 HGB spätestens 7 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen. Ein Verstoß gegen die vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche des Unternehmen gegenüber aus. Bei begründeten, ordnungsgemäß gerügten Mängeln ist das Unternehmen lediglich verpflichtet, nach seiner Wahl Nachbesserung oder Nachlieferung zu leisten. Als Ort der Nacherfüllung gilt der Erfüllungsort gemäß §2 der AGB. Sie gilt frühestens nach drei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. Beanstandungen befreien nicht von der Zahlungsverpflichtung. Für die nicht bestimmungsgemäße Verwendung der Produkte vom Unternehmen übernimmt das Unternehmen keine Haftung. In Ländern, in die auf Grund besonderer gesetzlicher produktbezogener Voraussetzungen, welche insbesondere das Produkt als solches, dessen Verpackung und Etikettierung betreffen, die vom Unternehmen hergestellten Produkte nicht so eingeführt werden dürfen, wie sie vom Unternehmen in der Europäischen Union hergestellt und auf den Markt gebracht werden, ist der Weiterverkauf grundsätzlich untersagt. Bestehen in den anderen Ländern außerhalb der Europäischen Union besondere nicht-produktbezogene Absatzregelungen (Werbevorschriften, Rezeptpflicht etc.) oder abweichende technische Anforderungen oder verbindliche Normen, sind diese vom Kunden zu beachten. Missachtet der Kunde diese Vorgaben schuldhaft, so stellt er dem Unternehmen im Innenverhältnis von Ansprüchen Dritter frei, die durch Missachtung der gesetzlichen produkt- und absatzbezogenen Voraussetzungen in anderen Ländern ausgelöst werden. Bei Personen- bzw. Sachschäden sowie bei Vorkommnissen, die zu Personen- bzw. Sachschäden hätten führen können, verpflichtet sich der Kunde, dem Unternehmen unverzüglich über diese zu informieren und das schadhafte Produkt schnellstmöglich an das Unternehmen weiterzuleiten. In Ländern außerhalb der Europäischen Union informiert der Kunde das Unternehmen umgehend über Probleme, die sich bei der Einfuhr oder dem Gebrauch der Produkte vom Unternehmen aufgrund von Richtlinien, Gesetzen oder Normen ergeben. Geschieht dies nicht, übernimmt das Unternehmen für daraus resultierende Schäden keine Haftung. Das Unternehmen haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf („Kardinalpflicht“). Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare bzw. unvorhersehbare Schäden, insbesondere für Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, wie z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz, oder die Haftung aus einer entsprechenden Garantie sowie wenn der Mangel arglistig verschwiegen wurde. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. -begrenzung gilt auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe sowie Erfüllungsgehilfen vom Unternehmen. Der Umfang einer gewährten Garantie ist in jeder Gebrauchsanleitung beschrieben und beginnt mit dem Tag des Kaufes beim Depot/Händler. Hinsichtlich der auf der Homepage angebotenen Downloads haftet das Unternehmen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet das Unternehmen, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nur, sofern Kardinalspflichten, also wesentliche Vertragspflichten, verletzt werden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch bis zu einem Betrag von 5.000 €. Die Haftung für mittelbare bzw. unvorhersehbare Schäden, insbesondere für Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüche Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit, außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführte ist, ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung, wie z.B. gemäß Produkthaftungsgesetz, oder die Haftung aus einer entsprechenden Garantie. Der vorgenannte Haftungsausschluss bzw. -begrenzung gilt auf für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe sowie Erfüllungsgehilfen vom Unternehmen. Jegliche Schadensersatzansprüche von uns beschränken sich auf solche Schäden, die für uns zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbar aus der Verwendung des von uns gelieferten Produktes sind. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Auslandskunden übernehmen wir keine Überprüfung unserer Produkte auf die Beachtung besonderer Vorschriften des nationalen Rechts am Sitz des Kunden.

Handstücke und Spitzen sind nicht im GARANTIE-Umfang enthalten.

Im Rahmen der Garantie liefert das Unternehmen kostenfreien Ersatz für das unbearbeitete Material. Bedingung hierfür ist die Rücksendung der defekten Teile zum Zwecke einer Analyse. Ein weiterer Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Gewährleistung bezieht sich ausschließlich auf das Produkt und nicht auf Schäden oder Folgeschäden, welche damit zusammenhängen.

§ 7 Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum vom Unternehmen.

Zur Weiterveräußerung oder sonstiger Verfügung über die Ware ist der Kunde berechtigt, solange diese im Zuge der normalen Geschäftsbeziehungen erfolgt und solange der Kunde gegenüber dem Unternehmen nicht mit seinen fälligen Verpflichtungen im Verzug ist. Wird Vorbehaltsware verarbeitet, so steht dem Unternehmen an der neuen Ware ein Miteigentumsrecht zu, und zwar im Verhältnis vom Wert der Ware zum Wert der anderen verarbeiteten Gegenstände, mindestens jedoch in Forderungshöhe. Sämtliche aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen, einschließlich aller Nebenrechte und etwaiger Sicherheiten, tritt der Kunde an das Unternehmen ab.

Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Vorbehaltsware an Dritte ist ausgeschlossen. Bei Pfändung hat der Kunde auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen und das Unternehmen unverzüglich Mitteilung zu machen. Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen ist das Unternehmen berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand:

Gerichtsstand für jeglicher Streitigkeiten zwischen dem Unternehmen und unserem Kunden, wird nach Wahl von uns beim Amtsgericht Singen oder Landgericht Konstanz ausschließlich vereinbart.

§ 9 Datenschutz:

Wir sind berechtigt, Kundendaten, die wir aus der Geschäftsbeziehung erhalten haben, soweit der Kunde über diese verfügen kann, zu speichern und zu verarbeiten. Der Besteller stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Soweit Daten an uns - gleich in welcher Form übermittelt werden, stellt der Besteller entsprechende Sicherheitskopien her. Unser Server wird regelmäßig gesichert. Für den Fall eines Datenverlustes ist der Besteller verpflichtet, die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an uns zu übermitteln. Dem Besteller ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg die Möglichkeit besteht übermittelte Daten einzusehen, dieses Risiko nimmt der Besteller in Kauf.

§ 10 Auslandsgeschäfte:

Für Auslandsgeschäfte gelten zusätzlich folgende Bestimmungen: Sämtliche Geschäfte unterliegen dem deutschen Zivil- und Handelsrecht. Die Regelungen des internationalen Privatrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Auslandslieferungen berechnet das Unternehmen Vorauskasse. Die Zahlung kann per Überweisung erfolgen. Aufträge unter EUR 150,00 netto Warenwert bedingen zusätzliche Bearbeitungskosten in Höhe von EUR 15,00. Wird vom Depot Direktauslieferung an Laborkunden gewünscht, berechnen wir unseren zusätzlichen Aufwand mit EUR 15,00. Frachtkosten sowie Verpackungskosten werden in jedem Fall zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Anfallende Zollgebühren und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Kunden und Geschäftspartner müssen vor dem Anfragen und Bestellung alle Produkte auf Embargo Verordnungen, Sanktionen und Sonstiges prüfen und dürfen diese Produkte, welche verboten sind, nicht Anfragen oder Bestellen. Bei Produkten für welche Lizenzen, Genehmigungen oder Sonstiges benötigt wird muss der Kunde bei seiner Anfrage und Bestellung expliziert darauf hinweisen und dies vorab durch das Unternehmen schriftlich freigeben lassen. Kunden und Geschäftspartner sowie die jeweiligen Ansprechpartner und Geschäftsführerwelche auf irgendwelchen schwarzen Listen wie Sanktion oder Finanzsanktionslisten stehen dürfen bei uns nicht Anfragen oder Bestellen und müssen die zusätzlich schriftlich beim Unternehmen melden.

§ 11 Ergänzende Vereinbarungen für Medizinprodukte:

Ergänzende Vereinbarungen für Medizinprodukte gemäß Richtlinie 93/42 EWG / bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 Die nachfolgenden Punkte benennen und regeln die zwischen den Vertragspartnern vorgesehenen Maßnahmen gemäß der Richtlinie 93/42 EWG bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 und deren nationaler Umsetzung in Deutschland. Das Unternehmen unterhält ein QM-System nach EN ISO 13485 und erfüllt die regulatorischen und gesetzlichen europäischen Anforderung für Medizinprodukte. Die vom Unternehmen gelieferten Produkte werden gem. der Richtlinie 93/42 EWG bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 ausgelegt und hergestellt. Gemäß den Übergangsbestimmungen in Artikel 120 der Verordnung (EU) 2017/745 können noch Produkte in Verkehr gebracht werden, die gem. Richtlinie 93/42 EWG ausgelegt sind. Der Kunde und das Unternehmen verpflichten sich folgende u. g. Punkte sicherzustellen. Ergänzend gelten auch die Anforderungen aus Artikel 14 der Verordnung (EU) 2017/745 „Allgemeine Pflichten der Händler“. (a) Kennzeichnung: Die Identifizierung, Rückverfolgbarkeit und Hinweise von ergänzenden Produktmerkmalen von Medizinprodukten, wird vom Unternehmen über Artikeletiketten bzw. die UDI-Kennzeichnung am Produkt sichergestellt. Der Kunde muss die Chargenkennzeichnung/Seriennummernkennzeichnung beibehalten und die Rückverfolgbarkeit jedes einzelnen Produktes über die nachgelagerte Lieferkette anhand der Lieferdokumente, bis zum Endkunden sicherstellen. Die gesetzlichen und regulatorischen Aufbewahrungsfristen von 10 Jahren müssen dabei sichergestellt werden. Schulung: Der Kunde sorgt für eine angemessene Schulung seiner für den Vertrieb des Vertragsproduktes verantwortlichen Mitarbeiter (z. B. Medizinprodukteberater-Schulungen). (b) Reklamationsabwicklung/Meldewesen: Der Kunde verpflichtet sich, jede Reklamation innerhalb von 96 Stunden sowie Vorkommnisse bzw. Vorkommnisse die zu Personen- und Sachschäden hätten führen können, innerhalb von 24 Stunden an das Unternehmen zu melden. Die Weiterleitung des schadhaften Medizinproduktes muss innerhalb von 24 Stunden an das Unternehmen veranlasst werden. Im Falle meldepflichtiger Vorfälle und Vorkommnisse wird sich das Unternehmen und der Kunde gegenseitig umgehend informieren und sämtliche verfügbaren Informationen beschaffen und austauschen, die zur Bearbeitung, Weitermeldung und dem Abschluss der Vorgänge erforderlich sind. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle von Anforderungen der Benannten Stellen bzw. Behörden, in entsprechende Endkundendaten Einsicht zu gewähren. Der Kunde verpflichtet sich zur Kooperation mit dem Unternehmen bei Vorkommnissen, Rückrufen, Meldepflichten auch über das Vertragsende dieses Vertrages hinaus. Rückrufaktionen müssen immer mit dem Unternehmen abgestimmt werden, bevor diese veranlasst werden (c) Registrierungen von Medizinprodukten außerhalb der EU: Das Unternehmen erfüllt die Anforderungen für Medizinprodukte, die in der EU gelten. Nationale Gesetze außerhalb der EU werden im Rahmen der Registrierung berücksichtigt. Für die Registrierung der Produkte ist dem Unternehmen als Hersteller im Sinne der Richtlinie 93/42 EWG bzw. der Verordnung (EU) 2017/745 verantwortlich und diese darf auch nur vom Unternehmen veranlasst werden. Falls der Kunde Produkte in Ländern anzubieten beabsichtigt, in welchen das Unternehmen noch über keine Registrierung für das Produkt verfügt (außerhalb der EU), werden das Unternehmen und der Kunde gemeinsam über eine Zulassung entscheiden, wobei im Falle eines Dissens die Stimme vom Unternehmen den Vorrang erhält. In diesen Fällen muss zwischen dem Unternehmen und dem Kunden definiert werden, wer als Inverkehrbringer (abhängig von landesspezifischer Gegebenheit und Registrierungsablauf) auftritt. Die Umsetzung der sich daraus ergebenden nationalen Anforderungen muss individuell abgestimmt und vom Unternehmen freigegeben werden. (d) Weiterverkauf außerhalb der EU: In Ländern, in die auf Grund besonderer gesetzlicher produktbezogener Voraussetzungen, welche insbesondere das Produkt als solches, dessen Verpackung und Etikettierung betreffen, die vom Unternehmen hergestellten Produkte, insbesondere Medizinprodukte, nicht so eingeführt werden dürfen, wie sie vom Unternehmen in Europäischen Union hergestellt und auf den Markt gebracht werden, ist der Weiterverkauf grundsätzlich untersagt. Druckfehler und Irrtümer vorbehalten.

Die Medizinprodukte sind nur für zahnmedizinisches Fachpersonal freigegeben und bedürfen daher keiner zusätzlichen Instruktionen. Alle Dokumente wie Sicherheitsdatenblätter, Betriebs- und Verarbeitungsanleitung sowie Sonstiges finden Sie auf unserer Webseite bei dem jeweiligen Artikel oder im Downloadbereich. Für das Erweitern und Auflösen eines Kommissionslagers wird eine Servicepauschale von 62,50 € berechnet.

§ 12 Widerrufsbelehrung:

Ist der Besteller ein Verbraucher, so hat er ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware (oder die letzte Ware, Teilsendung oder Stück im Falle eines Vertrags über mehrere Waren einer einheitlichen Bestellung oder die Lieferung einer Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken) in Besitz genommen haben oder ab dem Tag des Vertragsschlusses, im Falle von digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden (z.B. CDs oder DVDs), ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns:

Yeti Dentalprodukte GmbH

Industriestraße 3a
78234 Engen

Telefon: +49 7733 / 94 10 - 16

E-Mail: info@yeti-dental.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular auf unserer Internetseite verwenden oder uns eine andere eindeutige Erklärung übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden und Sie die Waren über unser Online-Rücksendezentrum innerhalb der unten definierten Frist zurückgesendet haben.

Für zusätzliche Informationen hinsichtlich der Reichweite, des Inhalts und Erläuterungen zur Ausübung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an

Yeti Dentalprodukte GmbH
Industriestraße 3 a
78234 Engen

Telefon: +49 7733 / 94 10 - 16

E-Mail: info@yeti-dental.com

zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bzw. erlischt beifolgenden Verträgen:

  • zur Lieferung von Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet sind und deren Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder die nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden;
  • zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde;
  • zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind
  • zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde;
  • bei Dienstleistungen, wenn das Unternehmen diese vollständig erbracht hat und Sie vor der Bestellung zur Kenntnis genommen und ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistung beginnen können und Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung verlieren;
  • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierte, mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen; und
  • zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis beim Abschluss des Kaufvertrags vereinbart wurde, deren Lieferung aber erst nach 30 Tagen erfolgen kann und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat.

Ausschluss des Widerrufsrechts